• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Sprachenzentrum der FAU
  • FAUZur zentralen FAU Website
  • en
  • de
  • Campo
  • StudOn
  • SZOnline
  • Lagepläne

Sprachenzentrum der FAU

Menu Menu schließen
  • Einrichtung
    • Organisation und Leitung
    • Leitbild des Sprachenzentrums der FAU
    • Rechtliche Grundlagen
    • Standorte
    • Kontakte / Anlaufstellen
    • Mitarbeiter/innen
    • Projekte und Kooperationen
    • Publikationen
    • Gesichter und Geschichten
    • Stellenangebote
    Portal Einrichtung – Über uns
  • Kursangebot
    • Sprach- und Kursangebot
    • Kurseinstufung und- zulassung
    • Kursanmeldung
    • Kursprüfungen / ECTS
    • Ferienintensivkurse
    • Kostenbeiträge für Kurse
    • Andere Lernformate
    Portal Kursangebot
  • Prüfungen
    • DSH und TestDaF
    • Eignungsfeststellungsverfahren Englisch
    • Kurseinstufung und -zulassung
    • Kursprüfungen / ECTS
    • UNICert®
    • Mobilitätstests
    Portal Prüfungen
  • Abteilungen
    • Deutsch als Fremdsprache
    • Englisch für alle Fakultäten (EASP)
    • Englisch für Philologie
    • Französisch
    • Iberoromanische Sprachen
    • Italienisch und Rumänisch
    • Nord-, Ost- und Außereuropäische Sprachen
    • Fremdsprachenausbildung Nürnberg
    • Medien und Autonomes Lernen
    Portal Abteilungen und Servicebereiche
  • Anlaufstellen
    • Infotheke und Sekretariat (Erlangen)
    • Infotheke und Sekretariat (Nürnberg)
    • Selbstlernzentrum (SLZ)
    • Sprachlernberatung
    • Schreibzentrum / Writing Centre
    • Sprachendienst: Übersetzungen und Korrektorat
    Portal Anlaufstellen
  1. Startseite
  2. Abteilung Französisch
  3. Kursangebot
  4. Französisch für Juristen

Französisch für Juristen

Bereichsnavigation: Abteilung Französisch
  • Kursangebot
    • B.A. / Lehramt Französisch
    • B.A. Literatur und Buch
    • Deutsch-Französisches Recht
    • Studienbegleitende Kurse (HaF)
    • Französisch für Mediziner
    • Französisch für Juristen
    • Ferienkurse
    • Andere Lernformate
  • Kursanmeldung
  • Prüfungen und Tests
    • Einstufungstest für Studierende des Faches Französisch (Phil)
    • Prüfungen im Fachstudium (Phil)
    • Einstufungstest Französisch (HaF)
    • Prüfungen studienbegleitend (HaF)
    • Mobilitätstest / Sprachnachweis
  • Prüfungsanmeldung
  • Internationales
    • Internationale Studiengänge
    • Mobilitätstests (Französisch)
    • Wege ins Ausland
    • Erasmus Incoming
  • Veranstaltungen
  • Mitarbeiter/innen
  • Termine
  • FAQs Fachstudium (Phil)
  • FAQs Hörer/innen aller Fakultäten (HaF)

Französisch für Juristen

Französisch

Sprachenzentrum
Abt. Französisch

  • E-Mail: sz-franzoesisch-info@fau.de

Français juridique für alle Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft

1. Kursangebot für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft

  • Das Kursangebot für Studierende der Rechtswissenschaft besteht aus einer Pflichtausbildung. Die Pflichtausbildung (2 SWS) ermöglicht den Erwerb des gem. § 24 Abs. 2 JAPO erforderlichen Leistungsnachweises (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).
  • Beachten Sie bitte, dass Sie juristische Fachsprachkurse ausnahmslos erst ab dem 3. Fachsemester belegen dürfen.
  • Name des Kurses
    • Français juridique: Einführung in das französische Rechtssystem (2SWS)
    • Inhalt: Die Juristen – Die juristischen Berufe – Die Gerichtsbarkeit – Verfassungsrecht – Zivilrecht – Strafrecht
    • Eigene Materialien aus Gesetzestexten, Rechtsprechung, Internet

2. Zugangsvoraussetzungen für den Kurs Français juridique

  • Teilnahme-Vorraussetzungen
    • Wenn Sie in der Pflichtausbildung als Fremdsprache Französisch wählen, setzt der gemäß § 24 JAPO erforderliche Leistungsnachweis die erfolgreiche Teilnahme am Einstufungstest mit einem Ergebnis von über 60 % oder die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen auf der UNIcert II-Stufe (Elementarkurs IV + Vertiefungskurs) voraus.
    • Dieser Kurs hat einen Umfang von 2 Semesterwochenstunden und wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten abgeschlossen. Der Pflichtkurs muss nicht in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bereits im 1. Fachsemester einen Einstufungstest abzulegen, um ggf. ab dem 2. Semester allgemeine Sprachkurse belegen zu können, sollte Ihr Testergebnis nicht ausreichend gewesen sein.

3. Anmeldung zum Kurs Français juridique

Kursanmeldung: Wo? Kursanmeldung: Wann?Kursanmeldung: FehlermeldungNach der Kursanmeldung
  • Die Kursanmeldung erfolgt über das Anmeldesystem Oktis.
  • Für den Login benötigen Sie dieselben Daten, die Sie auch auf MeinCampus und StudOn benutzen.
  • Wenn Sie noch keine Daten haben, schreiben Sie bitte an sz-oktis@fau.de. Dort wird Ihnen ein temporärer Account angelegt. Bitte teilen Sie gleich bei der ersten Kontaktaufnahme Ihren Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse mit.
  • Der Anmeldezeitraum wird über Oktis bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitige Anmeldung unumgänglich ist, da maximal nur 25 Teilnehmer pro Kurs zugelassen werden. Wir können hier keine Ausnahmen machen.
  • Die Anmeldung geschieht nach dem Windhundverfahren.
  • Das bedeutet, dass Sie die Voraussetzungen für den Besuch eines bestimmten Sprachkurses nicht erfüllen.
  • Dies ist der Fall bei fehlendem Einstufungstest oder andersartiger Kursempfehlung infolge des Einstufungstests oder Nicht-Einhaltung der Kursfolge. In einem dieser Fälle wird Ihre Anmeldung durch das System automatisch blockiert.
  • Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Gegen Ende der Anmeldephase werden für jeden Kurs die ersten 25 Personen zu Teilnehmern umgewandelt; weitere 5 Personen verbleiben als Bewerber im System.
  • Auch wenn Sie „nur“ Bewerber sind kommen Sie bitte zur ersten Unterrichtsstunde. Die Erfahrung lehrt, dass nicht immer alle Personen mit Teilnehmerstatus erscheinen. Wer als Teilnehmer an diesem Tag nicht anwesend ist, verliert seinen Platz an einen der Bewerber – es sei denn, dass der Kursleiter bis spätestens am ersten Unterrichtstag über die gerechtfertigte Absenz informiert worden ist (in diesem Fall wird ein Nachweis – z. B. eine ärztliche Bescheinigung – bis zum zweiten Unterrichtstag erwartet).

4. Semesterabschlussprüfung

Semesterabschlussklausuren

  • Hier erfahren Sie, was Sie bei der Klausuranmeldung für den Kurs Français juridique beachten müssen.

Wann melde ich mich an?Wer muss und kann sich anmelden?Bis wann muss ich mich auf MeinCampus von der Klausur abmelden?
  • In der vom Prüfungsamt per Rundmail angekündigten Frist.
  • Alle Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaften müssen und können sich für die Abschlussklausur anmelden.
  • Laut Prüfungsamt müssen Sie sich drei Werktage vor dem Prüfungstag von der Prüfung abmelden.

Häufige Fragen (FAQs)

Ich habe den Einstufungstest gemacht und den Eindruck, dass das Ergebnis nicht meinem wirklichen Sprachniveau entspricht. Kann ich mich für einen niedrigeren/höheren Kurs anmelden?

NEIN

Sie dürfen sich nur für den Kurs anmelden, der dem Ergebnis Ihres Einstufungstests entspricht. Einzig die Lehrkraft kann gegebenenfalls nach der ersten Semesterwoche eine Empfehlung aussprechen, den Kurs zu wechseln. Falls Sie dennoch mit Ihrem Testergebnis nicht einverstanden sind, können Sie den Sektionsleiter (julien.nairaince@fau.de) kontaktieren, welcher Sie dann persönlich evaluieren wird. Dieser Fall muss allerdings die absolute Ausnahme bleiben.

Ich werde voraussichtlich öfter nicht am Kurs teilnehmen können als offiziell im Semester zugelassen ist. Kann ich trotzdem die Abschlussklausur mitschreiben?

DAS KOMMT DRAUF AN

Wenn sie Ihre zusätzlichen Fehlstunden mit einem offiziellen Dokument rechtfertigen können und der Grund der Abwesenheit berechtigt ist (z. B. eine Pflichtveranstaltung), kann der/die Dozent/in dieses akzeptieren. Seien Sie sich bewusst, dass diese Entscheidung allein bei der Lehrkraft liegt! Diese kann Ihnen gegebenenfalls Zusatzaufgaben geben, um die Fehlstunden zu kompensieren.

Ich habe mich auf Oktis für einen Kurs angemeldet und habe dort den Status ‚Teilnehmer‘, aber mein Name stand bei der ersten Sitzung nicht auf der Teilnehmerliste. Darf ich trotzdem am Kurs teilnehmen?

JA

Die Liste wurde möglicherweise ausgedruckt, bevor Sie sich für den Kurs angemeldet haben. Sie können einfach Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf der Teilnehmerliste ergänzen.

Ich bin auf Oktis nicht als Teilnehmer angemeldet. Kann ich trotzdem am Kurs teilnehmen?

NEIN, es sei denn…

Wenn Sie auf Oktis nicht als Teilnehmer/in aufgenommen wurden, dann weil Sie keinen Einstufungstest gemacht haben und auch anderweitig nicht das erforderliche Sprachniveau nachweisen konnten. Ohne Einstufungstest oder einen vorangehenden Sprachkurs ist keine Anmeldung zu den Sprachkursen möglich (außer für die Elementarkurse I).

Wenn Sie einen EK I besuchen möchten, sich aber nicht auf Oktis angemeldet haben, kann nur die Lehrkraft entscheiden, ob sie Sie in den Kurs aufnimmt oder nicht. Falls sie Sie in den Kurs aufnimmt, müssen Sie nur Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf der Teilnehmerliste ergänzen. Bei der nächsten Aktualisierung der Listen werden Sie dann als offizielle/r Teilnehmer/in aufgenommen (ca. 2/3 Wochen nach Kursstart).

Ich kann die Abschlussklausur nicht mitschreiben, habe aber regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen. Muss ich den Kurs im nächsten Semester noch einmal machen um die Klausur mitschreiben zu dürfen?

NEIN

Wenn Sie den Kurs regelmäßig besucht haben ist ihre Anwesenheit erfüllt und Sie müssen den Kurs nicht noch einmal im nächsten Semester wiederholen. Eine Anmeldung bei Oktis genügt um an der Klausur teilnehmen zu dürfen. Sagen Sie dennoch Ihrer Lehrkraft Bescheid.

Ich habe den Einstufungstest gemacht und den Eindruck, dass das Ergebnis nicht meinem wirklichen Sprachniveau entspricht. Kann ich mich für einen niedrigeren/höheren Kurs anmelden?
NEIN Sie dürfen sich nur für den Kurs anmelden, der dem Ergebnis Ihres Einstufungstests entspricht. Einzig die Lehrkraft kann gegebenenfalls nach der ersten Semesterwoche eine Empfehlung aussprechen, den Kurs zu wechseln. Falls Sie dennoch mit Ihrem Testergebnis nicht einverstanden sind, können Sie den Sektionsleiter (julien.nairaince@fau.de) kontaktieren, welcher Sie dann persönlich evaluieren wird. Dieser Fall muss allerdings die absolute Ausnahme bleiben.
Ich werde voraussichtlich öfter nicht am Kurs teilnehmen können als offiziell im Semester zugelassen ist. Kann ich trotzdem die Abschlussklausur mitschreiben?
DAS KOMMT DRAUF AN Wenn sie Ihre zusätzlichen Fehlstunden mit einem offiziellen Dokument rechtfertigen können und der Grund der Abwesenheit berechtigt ist (z. B. eine Pflichtveranstaltung), kann der/die Dozent/in dieses akzeptieren. Seien Sie sich bewusst, dass diese Entscheidung allein bei der Lehrkraft liegt! Diese kann Ihnen gegebenenfalls Zusatzaufgaben geben, um die Fehlstunden zu kompensieren.
Ich habe mich auf Oktis für einen Kurs angemeldet und habe dort den Status ‚Teilnehmer‘, aber mein Name stand bei der ersten Sitzung nicht auf der Teilnehmerliste. Darf ich trotzdem am Kurs teilnehmen?
JA Die Liste wurde möglicherweise ausgedruckt, bevor Sie sich für den Kurs angemeldet haben. Sie können einfach Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf der Teilnehmerliste ergänzen.
Ich bin auf Oktis nicht als Teilnehmer angemeldet. Kann ich trotzdem am Kurs teilnehmen?
NEIN, es sei denn… Wenn Sie auf Oktis nicht als Teilnehmer/in aufgenommen wurden, dann weil Sie keinen Einstufungstest gemacht haben und auch anderweitig nicht das erforderliche Sprachniveau nachweisen konnten. Ohne Einstufungstest oder einen vorangehenden Sprachkurs ist keine Anmeldung zu den Sprachkursen möglich (außer für die Elementarkurse I). Wenn Sie einen EK I besuchen möchten, sich aber nicht auf Oktis angemeldet haben, kann nur die Lehrkraft entscheiden, ob sie Sie in den Kurs aufnimmt oder nicht. Falls sie Sie in den Kurs aufnimmt, müssen Sie nur Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf der Teilnehmerliste ergänzen. Bei der nächsten Aktualisierung der Listen werden Sie dann als offizielle/r Teilnehmer/in aufgenommen (ca. 2/3 Wochen nach Kursstart).
Ich kann die Abschlussklausur nicht mitschreiben, habe aber regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen. Muss ich den Kurs im nächsten Semester noch einmal machen um die Klausur mitschreiben zu dürfen?
NEIN Wenn Sie den Kurs regelmäßig besucht haben ist ihre Anwesenheit erfüllt und Sie müssen den Kurs nicht noch einmal im nächsten Semester wiederholen. Eine Anmeldung bei Oktis genügt um an der Klausur teilnehmen zu dürfen. Sagen Sie dennoch Ihrer Lehrkraft Bescheid.

 

Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

Bismarckstr. 10
91054 Erlangen
  • Lagepläne
  • Bildernachweis
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Fehler melden
Nach oben