Einstufungstest für Studierende des Faches Französisch (Phil)
Einstufungstest für Fachstudierende (Phil)
Wenn Sie Französisch auf Lehramt oder Bachelor (Frankoromanistik, Literatur und Buch) studieren wollen, bitten wir Sie, vor Beginn des ersten Semesters den Einstufungstest abzulegen. Bei diesem Test können Sie nicht durchfallen, er entscheidet lediglich über Ihre Einstufung.
Weiterführende Informationen zum Test:
Wo und wann findet der Einstufungstest statt?
Wo: Der Test findet in den Sprachlaboren der Bismarckstr. 1 in Erlangen statt. Die Kandidat/innen werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem Testtermin vor dem Audimax einzufinden, wo sie dann vom Testpersonal abgeholt werden:
Adresse: Bismarckstraße 1, 91054 Erlangen
Wann: Tests finden in der Regel im September und bis Anfang Oktober statt.
Wie melde ich mich für den Einstufungstest an?
Die Anmeldung zu den Einstufungstests erfolgt über StudOn. Im Sprachenzentrum-Bereich finden Sie die Anmeldeseiten für den Standort Erlangen und den Standort Nürnberg.
Wie ist der Einstufungstest aufgebaut?
Es handelt sich um einen C-Test/Lückentest und eine Satzstellungsaufgabe (Anordnungsfragen).
Welche Kurse kann ich dann besuchen?
Sie werden bei dem Einstufungstest eine Punktzahl erreichen. Entsprechend Ihrem Ergebnis werden Sie die Nachricht „Parcours 1“ oder „Parcours 2“ erhalten und melden sich dann via StudOn für den entsprechenden Kurs an, d.h. für Parcours grammatical et lexical I oder Parcours grammatical et lexicalII. Bei Testergebnis „Parcours 2“ belegen Sie zudem Compréhension orale. Unabhängig vom sprachpraktischen Testergebnis besuchen Sie für den wissenschaftlichen Teil Ihres Studiums im ersten Semester das Basisseminar französische Sprachwissenschaft.
Kann ich den Einstufungstest wiederholen?
Eine Wiederholung ist nicht möglich.
Muss ich als Muttersprachler/in den Einstufungstest ablegen?
Alle angehenden Fachstudiumsstudierenden , egal ob Nicht-Muttersprachler/innen, Halb-Muttersprachler/innen oder Muttersprachler/innen, müssen den Einstufungstest ablegen. Es gibt keine Ausnahmen.
Ich habe bereits ein Sprachzertifikat. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest machen?
Ja, leider müssen wir Sie trotzdem bitten, am Einstufungstest teilzunehmen. Es sind keine Ausnahmen zu dieser Regel vorgesehen.
Wo und wann findet der Einstufungstest statt?
Wo: Der Test findet in den Sprachlaboren der Bismarckstr. 1 in Erlangen statt. Die Kandidat/innen werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem Testtermin vor dem Audimax einzufinden, wo sie dann vom Testpersonal abgeholt werden: Adresse: Bismarckstraße 1, 91054 Erlangen Wann: Tests finden in der Regel im September und bis Anfang Oktober statt.
Wie melde ich mich für den Einstufungstest an?
Die Anmeldung zu den Einstufungstests erfolgt über StudOn. Im Sprachenzentrum-Bereich finden Sie die Anmeldeseiten für den Standort Erlangen und den Standort Nürnberg.
Wie ist der Einstufungstest aufgebaut?
Es handelt sich um einen C-Test/Lückentest und eine Satzstellungsaufgabe (Anordnungsfragen).
Welche Kurse kann ich dann besuchen?
Sie werden bei dem Einstufungstest eine Punktzahl erreichen. Entsprechend Ihrem Ergebnis werden Sie die Nachricht „Parcours 1“ oder „Parcours 2“ erhalten und melden sich dann via StudOn für den entsprechenden Kurs an, d.h. für Parcours grammatical et lexical I oder Parcours grammatical et lexical II. Bei Testergebnis „Parcours 2“ belegen Sie zudem Compréhension orale. Unabhängig vom sprachpraktischen Testergebnis besuchen Sie für den wissenschaftlichen Teil Ihres Studiums im ersten Semester das Basisseminar französische Sprachwissenschaft.
Kann ich den Einstufungstest wiederholen?
Eine Wiederholung ist nicht möglich.
Muss ich als Muttersprachler/in den Einstufungstest ablegen?
Alle angehenden Fachstudiumsstudierenden , egal ob Nicht-Muttersprachler/innen, Halb-Muttersprachler/innen oder Muttersprachler/innen, müssen den Einstufungstest ablegen. Es gibt keine Ausnahmen.
Ich habe bereits ein Sprachzertifikat. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest machen?
Ja, leider müssen wir Sie trotzdem bitten, am Einstufungstest teilzunehmen. Es sind keine Ausnahmen zu dieser Regel vorgesehen.