DaF — FAQs zur DSH
FAQs zur DSH
Was ist die DSH-Prüfung?
Die DSH ist eine Deutschprüfung für ausländische Studienbewerber*innen, die an einer deutschen Universität studieren wollen und dafür ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Wer muss die DSH ablegen?
Alle Studienbewerber*innen, die kein deutsches Abitur gemacht haben und an der FAU ein Fach studieren wollen, für das man ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen muss. Eine Befreiung von der DSH ist nur für Studienbewerber*innen möglich, deren Mutter bzw. Erstsprache Deutsch ist. Studierende, die über ein Austauschprogramm an der FAU studieren, brauchen die DSH nicht abzulegen.
Wer kann die DSH ablegen?
Alle Studienbewerber*innen, die eine Zulassung zum Studium erhalten haben. Für die Studienbewerbung sind u.a. Deutschkenntnisse mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
Darüber hinaus können auch an der FAU eingeschriebene Studierende aus internationalen Masterstudiengängen, PhD-Studierende, Austauschstudierende sowie DSH-Kursteilnehmer*innen die DSH ablegen, sofern Sie B2 nachweisen können.
Kann man als Externe/r die DSH an der Universität Erlangen-Nürnberg ablegen?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Kann man sich von der DSH befreien lassen?
StudienbewerberInnen, deren Mutter- bzw. Erstsprache Deutsch ist, die jedoch ihre Hochschulreife nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, können sich von der DSH befreien lassen. Die Muttersprachlichkeit muss jedoch im Sprachenzentrum überprüft werden. Wer sich also befreien lassen will, muss einmal persönlich im Sprachenzentrum der FAU erscheinen. Kontakt: Dr. Frank Mielke
Wie kann ich mich zur DSH-Prüfung anmelden?
Studienbewerber erhalten mit der Zulassung ein Anmeldeformular, mit dem sie sich anmelden können. Weitere Informationen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Eingeschriebene Studierende erhalten eine Anmeldeformular auf Anfrage (sz-daf-dsh@fau.de), DSH-Kursteilnehmer*innen fragen bitte in ihren Kursen nach.
Die Anmeldungen sind zu senden an:
Sprachenzentrum der FAU; Abt. Deutsch als Fremdsprache
Bismarckstr. 10
91054 Erlangen
Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung per automatisch erzeugter Email verschickt.
Kann man den DSH-Prüfungsbeitrag überweisen?
Nein, das ist nicht möglich! Allerdings müssen Sie den Beitrag nicht persönlich bezahlen. Das kann ein/e Bekannte/r für Sie erledigen.
Kann ich an einem Prüfungsvorbereitungskurs teilnehmen?
Die FAU bietet viertägige, kostenpflichtige Prüfungsvorbereitungskurse an, die dem Kennenlernen der Prüfungsform der DSH dienen. Sie können sich mit Hilfe des Anmeldeformulars für diesen Kurs anmelden. Da die Zahl der Interessenten immer groß ist, kann ein Kursplatz nicht garantiert werden. Erscheinen Sie daher unbedingt zum angegebenen Bezahltermin. Erst dann kann über die Vergabe der Plätze entschieden werden.
Gibt es Alternativen zur DSH?
Ja. Es gibt Sprachzertifikate, die als sog. DSH-Äquivalente gelten. Wer diese besitzt, kann diese anstelle der DSH bei der Studienbewerbung vorlegen. Dazu zählen u.a. der Testdaf und das C2-Zertifikat des Goethe-Institutes. Eine Liste der anerkannten Zertifikate finden Sie auf der Webseite der Zulassungsstelle.
Darf man bei der DSH ein Wörterbuch verwenden?
Nein. Nach §13 der an der FAU gültigen Prüfungordnung ist die Verwendung von Wörterbüchern und anderen Hilfsmitteln nicht gestattet.
Ab wann gilt eine DSH als bestanden?
Das Ergebnis der DSH wird in drei Stufen ausgewiesen: DSH 1 (ab 57%), DSH 2 (ab 67%) und DSH 3 (82%). Die verlangte Stufe richtet sich nach dem Studienfach. In der Regel ist das die DSH 2. Es gibt aber auch Ausnahmen. Fragen Sie im Zweifelsfalle bei der Studienberatung der Universität Ihrer Wahl nach.
Was passiert, wenn ich die DSH bestehe?
Wenn man die DSH besteht, stellt die Abteilung Deutsch als Fremdsprache ein DSH-Zeugnis aus, das man in der Regel ein bis zwei Tage nach Bekanntgabe der DSH-Ergebnisse in der Infotheke des Sprachenzentrums abholen kann.
Wie erhalte ich mein DSH-Zeugnis?
Die Zeugnisse können in der Regel ein oder zwei Tage nach der Bekanntgabe der DSH-Ergebnisse in der Infotheke des Sprachenzentrums abgeholt werden. Das Zeugnis wird nur ausgehändigt, wenn man sich ausweisen kann, z.B. mit Hilfe des Reisepasses.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung beauftragen, allerdings müssen Sie dieser Person eine unterschriebene Vollmacht ausstellen, dass diese Person Ihr Zeugnis in Empfang nehmen darf. Außerdem benötigt diese Person eine Kopie Ihres Reisepasses, damit die Unterschriften verglichen werden können.
Bekomme ich das Zeugnis für die DSH-Prüfung zugeschickt?
Eigentlich nicht, aber es ist möglich. Im Normalfall wird das Zeugnis im Sprachenzentrum (Infotheke) abgeholt.
Wenn Sie das Zeugnis zugeschickt bekommen wollen, dann hinterlegen Sie bitte im Sprachenzentrum (Infotheke) einen ausreichend frankierten und richtig adressierten DIN-A4-Umschlag.
Kann ich mich immatrikulieren, wenn ich die DSH bestanden habe, aber noch kein Zeugnis erhalten habe?
Ja. Die Ergebnisse der DSH-Prüfung werden von der Abteilung Deutsch als Fremdsprache direkt an die Zulassungsstelle der Universität weitergeleitet, so dass Sie sich immatrikulieren können, auch wenn Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben. Die Zeugnisse können in der Regel ein oder zwei Tage nach der Bekanntgabe der DSH-Ergebnisse in der Infotheke des Sprachenzentrums abgeholt werden.
Was passiert, wenn ich die DSH nicht bestehe?
Die DSH-Prüfung kann an der FAU wiederholt werden. Allerdings benötigt immer man eine neue Zulassung der FAU, denn die Zulassung zum Fachstudium an der FAU verfällt bei Nichtbestehen der DSH.
Wer noch nicht mit dem Fachstudium beginnen kann, kann sich für einen studienvorbereitenden DSH-Kurs anmelden, sofern ausreichend Kursplätze vorhanden sind. Ansprechpersonen und Termine dafür werden mit den Ergebnissen der DSH bekanntgegeben.
Auf Anfrage kann eine Bestätigung ausgestellt werden, dass man an der DSH teilgenommen hat, diese jedoch nicht bestanden hat. Kontakt: sz-daf-dsh@fau.de
Gilt das DSH-Zeugnis auch an anderen Universitäten?
Im Prinzip ja. Allerdings muss der DSH-Standort offiziell anerkannt sein. Eine aktuelle Liste aller anerkannten DSH-Standorte findet man auf der Seite des Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Die FAU befindet sich auf dieser Liste, und zwar mit der Registriernummer 70-078.06.
Wie lange gilt das DSH-Zeugnis?
Ein DSH-Zeugnis bleibt unbegrenzt gültig.
Wann und wie oft findet die DSH statt?
Die DSH findet zweimal jährlich vor dem Beginn der Vorlesungszeit Ende März/ Anfang April und Ende September/Anfang Oktober statt.
Was kann ich tun, wenn ich mein DSH-Zeugnis verloren habe?
Das Sprachenzentrum kann bei Verlust eines DSH-Zeugnisses ein Duplikat ausstellen. Allerdings fällt dann ein Beitrag in Höhe von 10 Euro an. Wenden Sie sich bitte an Dr. Frank Mielke.
Wer ist für die Durchführung der DSH verantwortlich?
Beauftragt mit der Durchführung der DSH ist der Leiter der Abteilung Deutsch als Fremdsprache des Sprachenzentrums: Dr. Frank Mielke
Er handelt im Sinne von §3 der Prüfungsordnung im Auftrag der Prüfungsbeauftragten Prof. Dr. Eva Breindl.