DSH-Prüfung
DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
Die DSH ist eine Deutschprüfung für ausländische Studienbewerber/innen, die an einer deutschen Universität studieren wollen und dafür ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Nur wer eine Zulassung von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat oder bereits dort eingeschrieben ist (z.B. als Austauschstudierender), kann in Erlangen an der DSH teilnehmen!
DSH-Termine
Wer sich für das Wintersemester 2020/21 um einen Studienplatz an der FAU bewirbt oder beworben hat und noch keinen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse hat, kann an der DSH im September nicht teilnehmen und möge bitte sehr genau die diesbezüglichen Informationen lesen, die er/sie mit dem Zulassungsschreiben bekommen hat bzw. bekommen wird.
Allgemeine Informationen
- Studienbewerber erhalten mit der Zulassung ein Anmeldeformular, mit dem sie sich anmelden können.
- Eingeschriebene Studierende erhalten eine Anmeldeformular auf Anfrage (sz-daf-dsh@fau.de).
- DSH-Kursteilnehmer*innen fragen bitte in ihren jeweiligen Kursen nach.
Die Anmeldungen sind zu senden an:
Sprachenzentrum der FAU; Abt. Deutsch als Fremdsprache
Bismarckstr. 10
91054 Erlangen
Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung per automatisch erzeugter Email verschickt.
Die Ergebnisse des gesamten Prüfung werden einen Tag nach der mündlichen Prüfung anonym unter Angabe der Prüfungsnummer auf dieser Webseite und per Aushang im Sprachenzentrum veröffentlicht. Die genauen Daten dazu werden ebenfalls im Zuge der Prüfung angekündigt.
Die Voraussetzungen für eine Studienbewerbung sind auf der Seite der Zulassungsstelle verbindlich geregelt.
Wer noch nicht die notwendigen Deutschkenntnisse für eine Studienbewerbung nachweisen kann, aber mindestens die Niveaustufe A2 nachweisen kann, kann sich ggf. für einen Kursplatz an studienvorbereitenden Deutschkursen der Universität Erlangen-Nürnberg bewerben. Diese sind allerdings kostenpflichtig.
Die schriftliche Prüfung besteht aus den Aufgabenbereichen:
- Leseverstehen: Verstehen eines Lesetextes und Beantwortung von Fragen dazu
- Grammatik: Bearbeiten von Aufgaben zu wissenschaftssprachlichen Strukturen aus dem Lesetext
- Hörverstehen: Verstehen und Bearbeiten eines Hörtextes
- Textproduktion: Vorgabenorientierte Textproduktion
Die mündliche Prüfung findet nach der schriftlichen Prüfung statt und dauert circa 15 – 20 Minuten. Der/Die Kandidat/in erhält einen kurzen Text, den er/sie zunächst lesen muss und über den er/sie mit den Prüfern ein Gespräch führen soll. Die mündliche Prüfung ist ein obligatorischer Teil der DSH.