Am SZ der FAU können nur UNIcert® Prüfungen abgenommen werden, für die unsere Einrichtung akkreditiert ist.
Da im Mittelpunkt des UNIcert® Systems die enge Verknüpfung zwischen der universitätsadäquaten Fremdsprachenausbildung und deren Zertifizierung steht, ist das Absolvieren des entsprechenden Ausbildungsabschnittes am SZ Grundvoraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Anderweitig erworbene Fremdsprachenkenntnisse können nur unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Die Entscheidung darüber wird ausschließlich von der zuständigen Abteilungsleitung getroffen.
Bitte beachten Sie: Ohne UNIcert®-Anmeldung kein Zertifikat! Um eine UNIcert®-Prüfung ablegen zu dürfen bzw. um ein UNIcert®-Zertifikat zu erwerben, ist eine extra Anmeldung erforderlich (weitere Infos zur UNIcert®-Anmeldung entnehmen Sie bitte folgendem Punkt).
Für aktuelle Anmeldetermine siehe Startseite SZ
UNIcert® Basis, UNIcert®I, UNIcert® II
| Standort Erlangen Standort Nürnberg |
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| Standort Erlangen | Standort Nürnberg |
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- Bevor Sie sich für eine UNIcert®-Prüfung anmelden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Lehrkraft oder hier und hier, welche UNIcert®-Prüfung für Sie in Frage kommt.
- Das Ablegen einer UNIcert®-Prüfung ist für Studierende und Promovierende der FAU kostenlos.
- Immatrikulierte Studierende anderer (nicht UNIcert® akkreditierten) Hochschulen, die den entsprechenden Ausbildungsausschnitt am SZ absolviert haben, dürfen ein UNIcert® – Zertifikat erwerben, müssen jedoch bei der Anmeldung zur Prüfung einen Beitrag von 20€ entrichten.“
Nach erfolgter Anmeldung auf StudOn schicken Sie bitte zeitnah eine Kopie des Überweisungsbeleges an sz-unicert@fau.de.
Begünstigter:
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut
Verwendungszweck:
Freistaat Bayern
DE66 7005 0000 0301 2792 80
BYLADEMMXXX
Bayerische Landesbank München
0002.0178.8761 UNICERT Gebühr [Kursbezeichnung], [Name, Vorname]
Die Angabe des Verwendungszwecks und der Kursbezeichnung ist außerordentlich wichtig, da Ihre Überweisung sonst nicht zugeordnet werden kann. Bei Nichtbeachtung können Mahnungen (mit Mahngebühren) die Folge sein.
Nähere Informationen über Inhalt und Struktur der Prüfungen werden in den Kursen bekanntgegeben bzw. können in den jeweiligen Abteilungen erfragt werden.
UNIcert® Basis, UNIcert®I, UNIcert® II
| Leseverstehen | Hörverstehen | Schriftliche Produktion und Interaktion | Mündliche Produktion und Interaktion | |
| Alle Sprachen außer Englisch | Im Rahmen der Klausur des für die entsprechende Ausbildungsstufe relevanten Kurses (siehe „Ausbildungspläne“) | Mündliche Prüfung (10 Minuten bei UNIcert® Basis und UNIcert®I bzw. 15 Minuten bei UNIcert®II) | ||
| Englisch (UNIcert® II) | Schriftliche Prüfung (ca. 70 Minuten) | Im Rahmen des Leistungsnachweises eines der zur Zulassung notwendigen Level 2 Kurse. Alle Informationen finden Sie hier | Im Rahmen des Leistungsnachweises eines der zur Zulassung notwendigen Level 2 Kurse. Alle Informationen finden Sie hier | |
UNIcert® III
| Leseverstehen | Hörverstehen | Schriftliche Produktion und Interaktion | Mündliche Produktion und Interaktion |
Schriftliche Prüfung:
| Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten + Vorbereitung) | ||
UNIcert® Basis, UNIcert®I, UNIcert® II
| Leseverstehen | Hörverstehen | Schriftliche Produktion und Interaktion | Mündliche Produktion und Interaktion | |
| Alle Sprachen außer Englisch | Im Rahmen der entsprechenden Kursklausur. Keine extra Termine nötig | Mündliche Prüfung Vereinbarung individueller Termine mit der Lehrkraft (i.d.R. am Ende der/gleich nach Ende der Vorlesungszeit) | ||
| Englisch (UNIcert® II) | Schriftliche Prüfung I.d.R. gegen Ende der Vorlesungszeit | Im Rahmen des entsprechenden Leistungsnachweises eines der zur Zulassung notwendigen Level 2 Kurse. Keine extra Termine nötig. | Im Rahmen des entsprechenden Leistungsnachweises eines der zur Zulassung notwendigen Level 2 Kurse. Keine extra Termine nötig. | |
UNIcert® III
| Leseverstehen | Hörverstehen | Schriftliche Produktion und Interaktion | Mündliche Produktion und Interaktion |
| Schriftliche Prüfung I.d.R. gleich nach Ende der Vorlesungszeit. Genauer Termin/Ort werden den KandidatInenn per E-Mail mitgeteilt. | Mündliche Prüfung I.d.R. gleich nach Ende der Vorlesungszeit. Termine werden einzeln vereinbart. | ||
Nach bestandener UNIcert® -Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Eine UNIcert® Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ (Note 4) benotet worden sind. Nicht bestandene Prüfungen können zwei Mal wiederholt werden; die Wiederholung ist auf die nicht bestandenen Teilprüfungen/Prüfungsteile beschränkt. Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist ausgeschlossen. Die Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden.
Die Zertifikate sind an der Infotheke (Erlangen) und Infotheke (Nürnberg) abzuholen. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Zertifikat zur Abholung bereit ist.
Die Fertigstellung der UNIcert® -Zertifikate dauert i.d.R. 6 Wochen nach Ablegen der Prüfung. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch auch von der Korrektur der Lehrkräfte ab. Sehen Sie deshalb bitte von wiederholten Anfragen im Sekretariat oder in der Infotheke ab!
Sollten Sie das Zertifikat früher benötigen, sei es für das Prüfungsamt oder weil Sie ins Ausland gehen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
Bitte beachten Sie, dass an der FAU eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren gilt, aus Platzgründen können die ausgestellten Zertifikate auch nicht länger aufbewahrt werden. das Erstellen eines Duplikats ist kostenpflichtig und nur zeitlich begrenzt möglich. Holen Sie bitte deswegen Ihr Zertifikat unbedingt zeitnah ab!