Informationen zu den Prüfungen
INFORMATIONEN ZU DEN UNIcert® PRÜFUNGEN
Am SZ der FAU können nur UNIcert® Prüfungen abgenommen werden, für die unsere Einrichtung akkreditiert ist.
Da im Mittelpunkt des UNIcert® Systems die enge Verknüpfung zwischen der universitätsadäquaten Fremdsprachenausbildung und deren Zertifizierung steht, ist das Absolvieren des entsprechenden Ausbildungsabschnittes am SZ Grundvoraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Anderweitig erworbene Fremdsprachenkenntnisse können nur unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Die Entscheidung darüber wird ausschließlich von der zuständigen Abteilungsleitung getroffen.
Bitte beachten Sie: Ohne UNIcert®-Anmeldung kein Zertifikat! Um eine UNIcert®-Prüfung ablegen zu dürfen bzw. um ein UNIcert®-Zertifikat zu erwerben, ist eine extra Anmeldung erforderlich (weitere Infos zur UNIcert®-Anmeldung entnehmen Sie bitte folgendem Punkt)
ANMELDUNG ZU DEN UNIcert® PRÜFUNGEN
UNIcert® Basis | UNIcert® I | UNIcert® II | UNIcert® III | |
Standort Erlangen
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Standort Nürnberg |
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- Bevor Sie sich für eine UNIcert®-Prüfung anmelden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Lehrkraft oder hier und hier, welche UNIcert®-Prüfung für Sie in Frage kommt.
- Das Ablegen einer UNIcert®-Prüfung ist für Studierende und Promovierende der FAU kostenlos.
- Immatrikulierte Studierende anderer (nicht UNIcert® akkreditierten) Hochschulen, die den entsprechenden Ausbildungsausschnitt am SZ absolviert haben, dürfen ein UNIcert® – Zertifikat erwerben, müssen jedoch bei der Anmeldung zur Prüfung einen Beitrag von 20€ entrichten.“
Nach erfolgter Anmeldung im Kursverwaltungssystem Oktis schicken Sie bitte zeitnah eine Kopie des Überweisungsbeleges an sz-unicert@fau.de.
Begünstigter:
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut
Verwendungszweck:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut
DE66 7005 0000 0301 2792 80
BYLADEMMXXX
Bayerische Landesbank
0002.0172.9567 UNICERT Gebühr [Kursbezeichnung], [Name, Vorname]
Die Angabe des Verwendungszwecks und der Kursbezeichnung ist außerordentlich wichtig, da Ihre Überweisung sonst nicht zugeordnet werden kann. Bei Nichtbeachtung können Mahnungen (mit Mahngebühren) die Folge sein.
STRUKTUR DER UNIcert® PRÜFUNGEN
UNIcert® III | UNIcert® Basis | UNIcert® I | UNIcert® II | |
Schriftliche Prüfung | Leseverstehen + schriftliche Produktion (i.d.R. 1-2 Aufgaben > z.B. Zusammenfassung, argumentativer Text, Transferübungen, Analyse von Karikaturen oder Statistiken) 150 Minuten |
Klausur/Leistungen des für die Stufe relevanten Kurses (siehe „Ausbildungspläne“) |
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Hörverstehen | Hörverstehen von authentischen Audios/Videos Ca. 45 Minuten |
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Mündliche Prüfung | Gespräch (ca. 30 Minuten + 20 Min. Vorbereitung) |
Gespräch (10 Min. bzw. bei UNIcert II 15 Min. + 10 Min. Vorbereitung) In Englisch findet auch die mdl. Prüfung im Rahmen der Kurse statt. |
Nähere Informationen über Inhalt und Struktur der Prüfungen werden in den Kursen bekanntgegeben bzw. können in den jeweiligen Abteilungen erfragt werden.
PRÜFUNGTERMINE
UNIcert® III | UNIcert® Basis | UNIcert® I | UNIcert® II |
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ZERTIFIKATE
Nach bestandener UNIcert® -Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Eine UNIcert® Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens “ausreichend” (Note 4) benotet worden sind. Nicht bestandene Prüfungen können zwei Mal wiederholt werden; die Wiederholung ist auf die nicht bestandenen Teilprüfungen/Prüfungsteile beschränkt. Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist ausgeschlossen. Die Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden.
Die Zertifikate sind an der Infotheke (Erlangen) und Infotheke (Nürnberg) abzuholen. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Zertifikat zur Abholung bereit ist.
Die Fertigstellung der UNIcert® -Zertifikate dauert i.d.R. 6 Wochen nach Ablegen der Prüfung. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch auch von der Korrektur der Lehrkräfte ab. Sehen Sie deshalb bitte von wiederholten Anfragen im Sekretariat oder in der Infotheke ab!
Sollten Sie das Zertifikat früher benötigen, sei es für das Prüfungsamt oder weil Sie ins Ausland gehen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
Bitte beachten Sie, dass an der FAU eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren gilt, aus Platzgründen können die ausgestellten Zertifikate auch nicht länger aufbewahrt werden. das Erstellen eines Duplikats ist kostenpflichtig und nur zeitlich begrenzt möglich. Holen Sie bitte deswegen Ihr Zertifikat unbedingt zeitnah ab!