Informationen für nicht-reguläre Studierende

Internationale Austausch- und Programmstudierende sind keine Gaststudierende und können Informationen zu Sprachkursen hier finden.

Nicht-reguläre Studierende sind in der Regel FAU-Beschäftigte.

Gaststudierende (ehem. „Gasthörer/innen“), die am FAU Scientia Gaststudiumprogramm teilnehmen, sind von der Teilnahme an Sprachkursen ausgeschlossen.

Kostenbeiträge

FAU-Beschäftigte müssen für Kurse des Sprachenzentrums einen Kostenbeitrag (aktuell 30,- € / Semesterwochenstunde) entrichten, der von der Kostenbeitragsordnung des Sprachenzentrums geregelt wird.

Nach der Anmeldung zum und der tatsächlichen Aufnahme in den Kurs (i.d.R. nach der dritten Vorlesungswoche) erhalten sie per Mail die Informationen zum Entrichten des Kursbeitrags.

Besondere Bestimmungen für Deutschkurse

Gaststudierende, die sich für einen Sprachkurs in Deutsch interessieren, müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie Studienbewerber/innen für ein grundständiges Bachelor-Studium. Das heißt, dass Deutschkenntnisse auf dem Niveau einer DSH 2 nachgewiesen werden müssen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Seite der Zulassungsstelle.

Deutschkurse unterhalb des DSH-2-Niveaus können nicht von Gaststudierenden besucht werden.