Internationale Austausch- und Programmstudierende sind keine Gaststudierende und können Informationen zu Sprachkursen hier finden.
Nicht-reguläre Studierende sind zum einen FAU-Beschäftigte und zum anderen sog. Gaststudierende (ehem. “Gasthörer/innen”).
Nicht-reguläre Studierende können an Lehrveranstaltungen der FAU teilnehmen; dies gilt auch für Kurse des Sprachenzentrums, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Gaststudierende brauchen eine Einschreibung zu einem FAU Scientia Gaststudium, für FAU-Beschäftigte ist dies nicht nötig.
Kostenbeiträge
Gaststudierende und FAU-Beschäftigte müssen für Kurse des Sprachenzentrums einen Kostenbeitrag (aktuell 30,- € / Semesterwochenstunde) entrichten, der von der Kostenbeitragsordnung des Sprachenzentrums geregelt wird.
Nach der Anmeldung zum und der tatsächlichen Aufnahme in den Kurs (i.d.R. nach der dritten Vorlesungswoche) erhalten nicht-reguläre Studierende per Mail die Informationen zum Entrichten des Kursbeitrags.
Besondere Bestimmungen für Deutschkurse
Gaststudierende, die sich für einen Sprachkurs in Deutsch interessieren, müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie Studienbewerber/innen für ein grundständiges Bachelor-Studium. Das heißt, dass Deutschkenntnisse auf dem Niveau einer DSH 2 nachgewiesen werden müssen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Seite der Zulassungsstelle.
Deutschkurse unterhalb des DSH-2-Niveaus können nicht von Gaststudierenden besucht werden.