Anmeldung UNIcert®-II-Prüfung / Antrag FAU-internes B2-Zertifikat
Anmeldung UNIcert®-II-Prüfung / Antrag FAU-internes B2-Zertifikat
Anmelde- und Antragsfrist Sommersemester 2026: Montag, 18. Mai bis Freitag, 26. Juni 2026
Falls Sie im aktuellen oder im vorherigen Semester die letzte der zwei für die Ausstellung eines UNIcert-II-Zertifikats in Englisch erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben / erbringen werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können ein FAU-internes B2-Zertifikat beantragen, das das GER-Niveau B2 in Englisch bescheinigt, oder
- Sie können sich für die UNIcert®-II-Prüfung anmelden
Wenn Sie ein UNIcert®-II-Zertifikat bekommen möchten, müssen Sie am Samstag, 11. Juli eine zusätzliche Prüfung (Lese- und Hörverständnis) ablegen. Um ein FAU-internes B2-Zertifikat zu bekommen, müssen nur die zwei erforderlichen Kurse erfolgreich abgeschlossen werden.
Wenn Sie aktuell an einem Level-2-Kurs teilnehmen erfolgt der Antrag bzw. die Anmeldung während der Frist über ein Formular auf der StudOn-Seite Ihres Kurses.
Wenn Sie dieses Semester nicht an einem Level-2-Kurs teilnehmen, weil Sie den letzten Kurs im Wintersemester 2025/2026 bestanden haben, senden Sie bitte eine E-Mail während der Frist an sz-easp-info@fau.de mit den folgenden Angaben:
- Ihre Matrikelnummer
- Die Namen der zwei Level-2-Kurse, die Sie bereits abgeschlossen haben
Nach Prüfung Ihrer Angaben, schicken wir Ihnen einen Link zu einem Antragsformular*
*Die neue Fassung der Prüfungsordnung gilt für Anmeldungen ab dem Sommersemester 2026. Studierende, die bereits im Wintersemester 2025/2026 die zwei erforderlichen Kursen abgeschlossen hatten, müssen keine zusätzliche Prüfung ablegen, um ein UNIcert®-II-Zertifikat zu bekommen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die UNIcert-II-Prüfung abzulegen, wenn Sie nur Kurse auf Level 3 oder Level 4 belegen. In diesem Fall müssen Sie die UNIcert-III-Prüfung ablegen, wenn Sie ein UNIcert-Zertifikat erwerben möchten.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag bzw. die Anmeldung muss zwingend in dem Semester erfolgen, in dem der letzte Kurs belegt wird, spätestens jedoch im darauffolgenden Semester. Eine spätere Teilnahme an der UNIcert®-II-Prüfung oder die spätere Ausstellung eines FAU-internen B2-Zertifikats ist ausgeschlossen. Ohne Antrag werden keine Zertifikate ausgestellt, ohne Anmeldung ist keine Teilnahme an der UNIcert®-II-Prüfung möglich.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das EASP-Team.
