Rechtliche Grundlagen
Grundordnung des SZ
Die sog. Ordnung für das Sprachenzentrum der FAU regelt die Rechtsstellung, die Zuständigkeiten, die Aufgaben und die Gliederung der Einrichtung, sowie die Funktion und die Aufgaben ihrer Leitungsebenen (Geschäftsführung, Vorstand und Abteilungsleitung).
Prüfungsordnungen
Das Studium am Sprachenzentrum wird durch die folgenden Ordnungen geregelt:
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums
Das Studium und die Prüfungen am Sprachenzentrum der FAU, insbesondere auch die UNIcert®-Fremdsprachenausbildung werden durch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums.
Allgemeine und fachbezogene Fremdsprachenprüfung (UNIcert® Basis, UNIcert® I-III)
An der Universität Erlangen-Nürnberg wird als Ergänzung zu anderen Studiengängen eine Fremdsprachenausbildung auf den Niveaustufen A1 bis C1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen angeboten, die mit dem Erwerb des institutionsübergreifenden Hochschul-Fremdsprachenzertifikats (UNIcert®) abgeschlossen werden kann. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Prüfungsordnung über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Wer Deutsch nicht als Muttersprache spricht und den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nicht in einer anderen zulässigen Weise erbringen kann, muss für die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nach der geltenden Prüfungsordnung ablegen.
Kostenbeitragsordnung
Für das Studium am Sprachenzentrum der FAU gilt die Kostenbeitragsordnung vom 1. Oktober 2004 in der jeweils geltenden Fassung. (Kostenbeiträge sind dort nur in wenigen Fällen vorgesehen.)