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Muss ich das Eignungsfeststellungsverfahren auch dann ablegen, wenn ich bereits andere Sprachzertifikate erworben oder an einer anderen Universität an einem Eignungsverfahren teilgenommen habe?

Ja. Die FAU erkennt keine anderen Sprachzertifikate, egal welcher Art, oder Eignungsverfahren anderer Universitäten an. Daher ist die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren der FAU für alle Studienanfänger/innen verpflichtend, ebenso wie die Teilnahme an der im Rahmen des Verfahrens stattfindenden Informationsveranstaltung.