Kann ich mich an der Universität einschreiben, wenn ich das Eignungsfeststellungsverfahren letztes Jahr bestanden habe?
Ja. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens der FAU ist ein Jahr lang gültig.
Ja. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens der FAU ist ein Jahr lang gültig.