Kategorien: EngPhil Schlagwörter: Eignungsfeststellungsverfahren
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Kann das Eignungsfeststellungsverfahren wiederholt werden, wenn man es nicht besteht?
Ja, das Eignungsfeststellungsverfahren kann ein Mal ein Jahr später wiederholt werden.
Ja, das Eignungsfeststellungsverfahren kann ein Mal ein Jahr später wiederholt werden.