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Ich plane einen Erasmusaufenthalt – was wird mir wann und wo anerkannt?

Als Frankoromanist/-in beachten Sie bitte die Hinweise des Institutes für Romanistik, insbesondere das Merkblatt zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Am Institut für Romanistik ist Frau Prof. Dr. Annette Keilhauer für das offizielle Anerkennungsverfahren zuständig, sie hält bei der Anerkennung sprachpraktischer Übungen enge Rücksprache mit der Leitung der französischen Abteilung am Sprachenzentrum Frau Dr. Corina Petersilka.
Sie sollten sich im Vorfeld bei Ihren Dozent/-innen bzw. Studienberater/-innen darüber informieren, welche Kurse entsprechend welchen Leistungsnachweisen im Ausland belegt werden können.