Französisch für Juristen
Français juridique für alle Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft
1. Kursangebot für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft
- Das Kursangebot für Studierende der Rechtswissenschaft besteht aus einer Pflichtausbildung. Die Pflichtausbildung (2 SWS) ermöglicht den Erwerb des gem. § 24 Abs. 2 JAPO erforderlichen Leistungsnachweises (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).
- Beachten Sie bitte, dass Sie juristische Fachsprachkurse ausnahmslos erst ab dem 3. Fachsemester belegen dürfen.
- Français juridique B2 (JAPO-Kurs) (2 SWS uns nur im WS ab dem 3. Semester)
- Inhalt: Die Juristen – Die juristischen Berufe – Die Gerichtsbarkeit – Verfassungsrecht – Zivilrecht – Strafrecht
- Eigene Materialien aus Gesetzestexten, Rechtsprechung, Internet
Zusätzliches Kursangebot: NEU!
- Français à objectif spécifique: droit, justice et politique (B1)
- Allgemeiner Sprachkurs auf dem Niveau B1 – Schwerpunkt Recht und Politik – eignet sich für die Jura-Studenten, die das JAPO-Kurs Francais juridique (B2) besuchen wollen aber noch nicht das Sprachniveau oder das 3. Semester erreicht haben.
- Inhalt: Orte der Macht – die Parteien in Frankreich – Die Institutionen in Frankreich und in Europa
- Eigene Materialen
2. Zugangsvoraussetzungen
Français juridique (JAPO-Kurs) – B2 – nur im WS
- Teilnahme-Voraussetzungen
- Wenn Sie in der Pflichtausbildung als Fremdsprache Französisch wählen, setzt der gemäß § 24 JAPO erforderliche Leistungsnachweis die erfolgreiche Teilnahme am Einstufungstest mit einem Ergebnis: EK IV oder die erfolgreiche Teilnahme an dem Kursen auf der UNIcert I-Stufe (Elementarkurs III oder Francais à objectif spécifique: droit, justice et politique) voraus.
- Dieser Kurs hat einen Umfang von 2 Semesterwochenstunden und wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten abgeschlossen. Dieser Pflichtkurs muss nicht in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bereits im 1. Fachsemester einen Einstufungstest abzulegen, um ggf. ab dem 2. Semester allgemeine Sprachkurse oder der Kurs Français à objectif spécifique: droit, justice et politique belegen zu können, sollte Ihr Testergebnis nicht ausreichend gewesen sein.
Francais à objectif spécifique: droit, justice et politique (B1) – nur im SoSe
- Teilnahme-Voraussetzungen
- Teilnahme am Einstufungstest mit einem Ergebnis: EK III oder die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs auf der UNIcert Basis-Stufe (Elementarkurs II).
- Dieser Kurs hat einen Umfang von 2 Semesterwochenstunden und wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten abgeschlossen.
3. Kursanmeldung über StudOn
Die Kursanmeldung erfolgt über StudOn und ist, sofern noch Kursplätze frei sind, in der Regel bis in die erste Semesterwoche möglich.
4. Prüfungsanmeldung auf Campo
Sie können sich Ihre Leistung anrechnen lassen, indem Sie sich auf dem Portal campo zur Prüfung anmelden.
Melden Sie sich dafür bitte direkt über folgende Prüfungsnummern an:
Français juridique B2 (JAPO-Kurs) – 30346
Francais à objectif spécifique: droit, justice et politique (B1) – Prüfungsnummer noch nicht vorhanden
Häufige Fragen (FAQs)
Ich habe den Einstufungstest gemacht und den Eindruck, dass das Ergebnis nicht meinem wirklichen Sprachniveau entspricht. Kann ich mich für einen niedrigeren/höheren Kurs anmelden?
NEIN
Sie dürfen sich nur für den Kurs anmelden, der dem Ergebnis Ihres Einstufungstests entspricht. Einzig die Lehrkraft kann gegebenenfalls nach der ersten Semesterwoche eine Empfehlung aussprechen, den Kurs zu wechseln. Falls Sie dennoch mit Ihrem Testergebnis nicht einverstanden sind, können Sie den Sektionsleiter (julien.nairaince@fau.de) kontaktieren, welcher Sie dann persönlich evaluieren wird. Dieser Fall muss allerdings die absolute Ausnahme bleiben.
Ich werde voraussichtlich öfter nicht am Kurs teilnehmen können als offiziell im Semester zugelassen ist. Kann ich trotzdem die Abschlussklausur mitschreiben?
DAS KOMMT DRAUF AN
Wenn sie Ihre zusätzlichen Fehlstunden mit einem offiziellen Dokument rechtfertigen können und der Grund der Abwesenheit berechtigt ist (z. B. eine Pflichtveranstaltung), kann der/die Dozent/in dieses akzeptieren. Seien Sie sich bewusst, dass diese Entscheidung allein bei der Lehrkraft liegt! Diese kann Ihnen gegebenenfalls Zusatzaufgaben geben, um die Fehlstunden zu kompensieren.
Ich kann die Abschlussklausur nicht mitschreiben, habe aber regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen. Muss ich den Kurs im nächsten Semester noch einmal machen um die Klausur mitschreiben zu dürfen?
NEIN
Wenn Sie den Kurs regelmäßig besucht haben, ist ihre Anwesenheit erfüllt und Sie müssen den Kurs nicht noch einmal im nächsten Semester wiederholen. Eine Anmeldung bei StudOn genügt, um an der Klausur teilnehmen zu dürfen. Sagen Sie dennoch Ihrer Lehrkraft Bescheid.